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Ärzte für Innere Medizin
Dr. Rupert Mayershofer
Dr. Philipp Zumfelde
Dr. Stefanie Voß


HYGIENERICHTLINIEN

Die Übertragung von Krankheitserregern durch die Untersuchungsgeräte ( Endoskope ) von einem Patienten auf den Anderen war vor einigen Jahren ein Thema, das auch durch die Presse ging. Das große Interesse der Öffentlichkeit bewirkte die Entwicklung von Richtlinien, nach denen die Endoskope nach jedem Eingriff standarisiert aufgearbeitet werden müssen, bevor die Endoskope wieder zum Einsatz kommen dürfen. Diese Hygienerichtlinien werden vom Robert-Koch-Institut herausgegeben. Nur Praxen, die diese Richtlinien kontrolliert erfüllen, dürfen endoskopische Untersuchungen anbieten. Diese Kontrollen werden durch das Gesundheitsamt und durch die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein durchgeführt. Nur bei einwandfreiem Untersuchungsergebnis darf der Betreiber endoskopische Untersuchungen anbieten.

Seit Bestehen der Praxis 1981 halten wir die „rki“-Richtlinien ein. Um diese Anforderungen zu erfüllen wird ein erheblicher personeller und apparativer Aufwand erforderlich. Nach der manuellen Vorreinigung werden die Endoskope in 2 Waschvollautomaten gereinigt und desinfiziert. Neben den halbjährlich stattfindenden offiziellen Kontrollen werden alle unsere Endoskope (Anzahl: 19) durch uns regelmäßig getestet.

Darüber hinaus werden die Vollautomaten auf Keimfreiheit überprüft.

Die Benutzung von Einmalartikeln im Zubehör ist in unserer Praxis Standard.